Neue Coronaregeln für den Trainingsbetrieb

Neue Coronaregeln für unsere Trainings

Gemäß Coronaschutzverordnung NRW gelten für unsere Trainings folgende Regeln:

Trainings am Donnerstag und Sonntag

  • An unseren Trainings dürfen nur noch Geimpfte/Genese (2G) teilnehmen.
  • Der 2G-Status wird vor jedem Training geprüft, der Nachweis kann entweder durch Vorlage des Impfbuchs oder des digitalen Impfzertifikats erfolgen.
  • Die Überprüfung des 2G Status erfolgt durch den Gruppenleiter oder anderen Beauftragen.
  • Es erfolgt keine Dokumentation des 2G-Status.
  • Ohne 2G-Nachweis ist die Teilnahme am Training nicht möglich.
 

  MTB-Jugendtraining am Freitag

  • Für Schüler (bis 15 Jahre) gilt die 2G-Regel nicht, aber eine Testpflicht
  • Diese Schüler gelten als getestet, da sie regelmäßig an den Schultests teilnehmen.
  • Jugendliche ab 16 Jahren unterliegen der 3G-Regel (Testnachweis wenn nicht geimpft oder genesen).
  • Die Überprüfung des 3G Status erfolgt durch den Gruppenleiter.
  • In den Ferien findet kein Training statt.


Wir bitten alle Trainingsteilnehmer die Kontrollen durch die Gruppenleiter oder andere Beauftragte bestmöglich zu unterstützen.
Eurer RTB Vorstandsteam

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